Information: Umsatzsteuerliche Beurteilung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
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Mit verschiedenen Urteilen haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken und die Anwendung des entsprechenden Umsatzsteuersatzes Recht gesprochen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in seinem Schreiben vom 20.3.2013 – mit anschaulichen Anwendungsbeispielen – dazu präzisierend und erklärend Stellung.
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