Informationspflicht Datenschutzgrundverordnung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir unserer Informationspflicht aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) nachkommen, die am 25.5.2018 zeitgleich in Kraft treten.
Als Ihr Steuerberater ist für uns der Datenschutz und die Datensicherheit ihrer Daten ein wichtiger Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Wir beachten bei allen Aktivitäten und Kontakten die anwendbaren Rechtsvorschriften und haben zusammen mit unserem Datenschutzbeauftragten unseren Maßnahmenkatalog der neuen Gesetzgebung angepasst.
Hier können Sie unsere Information zu den neuen Rechtsvorschriften herunterladen.
Wir freuen uns auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
– Stb. Kramps // Middendorf –
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.