MandantenrundschreibenAnpassung des gesetzlichen Mindestlohns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 01.01.2021

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Zum 01.01.2021 ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto pro Zeitstunde. 

Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen. Bitte prüfen Sie, ob eventuell anzuwendende Tarifverträge ein höheres Brutto vorgeben.

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