Grundsteuer

Liebe Mandanten,

am 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Grundsteuerreform in Kraft. Das bedeutet, dass ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet wird. Im Jahr 2022 müssen die Finanzämter dafür bundesweit den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen.

Zurzeit schreiben die Finanzämter alle Eigentümer von Grundbesitz an und fordern zur Abgabe einer entsprechenden Feststellungserklärung zum Stichtag 01.01.2022 auf. Diese kann ab dem 1. Juli 2022 und muss spätestens am 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Grundsätzlich können Sie die benötigten Daten dem Finanzamt kostenlos selbst übermitteln. Dazu ist eine Registrierung bei „Mein ELSTER“ oder ein dort bereits vorhandenes Nutzerkonto erforderlich. Alternativ bietet sich für einfach gelagerte Fälle (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietwohnung, unbebautes Grundstück) die Eingabe der Daten über den Online-Dienst „Grundsteuer für Privateigentum“ an; dieser soll zum Start der Abgabefrist ab dem 1. Juli 2022 verfügbar sein.

Natürlich können auch wir für Sie die Feststellungserklärung erstellen und einreichen. In diesem Fall bitten wir Sie, uns das oben erwähnte Schreiben des Finanzamts sofort nach Erhalt in elektronischer oder Papierform zuzusenden. Ferner benötigen wir bei bebauten Grundstücken von Ihnen folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Grundbuchauszug (falls vorhanden)
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietshaus (Wohnflächen > 80 %), Geschäftshaus (Gewerbeflächen > 80 %), Eigentumswohnung, gemischt genutzte Grundstücke, Betriebsgrundstücke)
  • Anzahl der Geschosse
  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • Brutto-Grundfläche bei Objekten mit einem Wohnanteil an der Fläche von weniger als 80%
  • Anzahl Garagen- bzw. Tiefgaragenstellplätze
  • Gab es eine Kernsanierung und falls ja, wann?
  • Besteht eine Abbruchverpflichtung?
  • Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
  • Größe des Miteigentumsanteils (z.B. bei Eigentumswohnungen)
  • Ist auf dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt?

In den meisten Fällen sollten diese Angaben für die Feststellungserklärung ausreichen, nur in Ausnahmefällen werden wir Sie erneut kontaktieren und erforderliche Zusatzinformationen einholen, damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Grundstücks- und Immobilienwerte übermitteln können.

Die Kosten für die Erstellung der entsprechenden Erklärung werden von uns grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet.

Für jede zu bewertende Einheit ist mit Kosten von ca. 600 € zu rechnen. Je nach Komplexität auch wesentlich mehr. Für gewerbliche Objekte kann im Vorfeld pauschal keine Angabe zu den Kosten gemacht werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
– Stb. Kramps | Middendorf